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Schwarze Liste der EU

 

Flug - GepäckFlug Gepäck

 

Hinweise, Sicherheit,  Umsteigen

 
 Neue Regeln beim Handgepäck Info     - ab Montag, dem 6. November 2006
 
 
Fluggepäck Sicherheit

Auf Flughäfen muss nicht nur das Handgepäck, sondern auch das aufgegebene Gepäck lückenlos überprüft werden.
Die Fluggesellschaften bitten deshalb ihre Gäste, frühzeitig vor dem Abflug am Check-in zu sein und eventuelle Verzögerungen bei den Kontrollen einzuplanen.

Des weiteren sollten Passagiere künftig darauf verzichten, Gepäck mit Vorhängeschlössern zu sichern, da diese im Falle eines notwendigen Öffnens zerstört werden müssten.

Handgepäck

Aus Gründen der Sicherheit sowie der Bequemlichkeit ist nur ein Handgepäckstück pro Person in der Kabine gestattet.
Darüber hinaus darf gratis mitgeführt werden:
1 Handtasche, 1 Mappe oder 1 Tasche, 1 Mantel oder 1 Decke,
1 Photoapparat oder 1 Feldstecher, Lesematerial für die Reise, Nahrungsmittel für Neugeborene

Was gehört ins Handgepäck

Grundsätzlich empfiehlt es sich, neben Bargeld und Wertsachen (Notebooks, Kameras, Schlüssel, Schmuck, usw.) alle Dinge, die Sie während Ihres Fluges benötigen, mit ins Handgepäck zu nehmen - insbesondere wichtige Dokumente, Arzneimittel oder Ihre Reiseunterlagen.

Was darf nicht Handgepäck

Aus Sicherheitsgründen dürfen alle spitzen und scharfen Gegenstände, Messer und Scheren jeder Art und Größe, aber auch Verteidigungssprays, Haarsprays, Gascamping-Kocher usw. nicht im Handgepäck mit in die Kabine genommen werden.
Auch Angelruten oder Paddel sind an Bord von Flugzeugen tabu.
Stumpfe Gegenstände, die zum Schlagen geeignet sind, dürfen grundsätzlich nicht mit in die Kabine genommen werden.
Zu den verbotenen Objekten gehören auch Schlittschuhe und Rasierklingen. Eine Ausnahme bilden Einmal-Rasierer, bei denen die Klinge in einer Kassette steckt.
Auch brennbare Stoffe wie so genannte Überallzündhölzer und Farbsprühdosen sind an Bord nicht erlaubt.

 
Zurückgewiesenen Gegenstände

Für die vom Sicherheitspersonal zurückgewiesenen Gegenstände besteht keine Haftung und Aufbewahrungspflicht.

 

 

 

 
 
Umsteigen

Was passiert mit meinem Gepäck?
Beim Umsteigen bei einer durchgebuchten Flugreise brauchen Sie sich nicht um Ihr Gepäck zu kümmern, denn es wird automatisch bis zu Ihrem Endreiseziel weitergeleitet.
Wir empfehlen Ihnen, beim Check-in an Ihrem Abflugort das Personal der jeweiligen Fluggesellschaft darauf hinzuweisen, dass der Umsteige-Flughafen nicht Ihr Endreiseziel ist.

 

Alle Angaben ohne Gewähr

 
 

Schwarze Liste der EU

Die Europäische Kommission hat am 23.03.2006 erstmals eine sogenannte schwarze Liste der Fluggesellschaften erstellt, die seitdem laufend aktualisiert wird. Die in dieser Liste aufgeführten Fluggesellschaften gelten als besonders unsicher. Generell wird von Flügen auf diesen Airlines dringend abgeraten. In den meisten Fällen besteht keine Landeerlaubnis in Europa.

Aktuelle Liste 
(PDF Dokument)

Link zu aktuellen Fluginfos der EU (Englisch)

 
 

 


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